Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann

Zielsetzung

Die Ausbildung vermittelt notwendige Kompetenzen, um die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen zu gewährleisten.

Die Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.

Zulassungsvoraussetzungen

Die drei Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind:

A) Einer der folgenden Schulabschlüsse:

1. Der mittlere Schulabschluss (Mittlere Reife) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss.

Oder:

2. Der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, in Verbindung mit dem Nachweis einer der folgenden Berufsausbildungen:

a) Einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

b) Mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss.

Oder:

3. Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

B) Die Bestätigung einer ambulante Pflegeeinrichtung, einer stationären Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses über die Aufnahme in ein Ausbildungsverhältnis.

Die/der Auszubildende entscheidet sich für einen pflegerischen Schwerpunkt in der praktischen Ausbildung. Dort, im Stammbetrieb, verbringt sie/er die meiste Zeit der praktischen Ausbildung.

C) Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs.
Für die fachpraktischen Einsätze kann ein aktueller Impfstatus verlangt werden.

Dauer

Die Ausbildung dauert, unabhängig vom Zeitpunkt der Prüfung, drei Jahre.

Ausbildungsverlauf

Schulische Ausbildung

  • Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt an der berufsbildenden Schule am Schulort Eisenberg.
  • Die Ausbildung ist in Lernmodulen organisiert und umfasst mindestens 2100 Stunden.
  • Sie orientiert sich an den konkreten Aufgaben und Handlungsabläufen im Bereich der Pflege.
  • Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.

Praktische Ausbildung

  • Für die fachpraktische Ausbildung schließt der Bewerber/die Bewerberin einen Ausbildungsvertrag mit einer ambulante Pflegeeinrichtung, einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus ab.
  • Die Wahl der Ausbildungsstätte obliegt dem Bewerber/ der Bewerberin, sie bedarf einschließlich des Abschlusses des Ausbildungsvertrages der Zustimmung der Schule.
  • Die Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden, davon 1300 Stunden im Stammbetrieb. Sie umfasst Pflicht- und Vertiefungseinsätze von:
    • 400 Stunden Orientierungseinsatz im Stammbetrieb,
    • je 400 Stunden in den Bereichen stationären Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/ Langzeitpflege,
    • 60-120 Stunden in einer pädiatrischen Versorgungseinrichtung,
    • 500 Stunden Vertiefungseinsatz im Stammbetrieb
    • 120 Stunden in einer psychiatrischen Versorgungseinrichtung,
    • 80 Stunden z. B. in der Pflegeberatung, Rehabilitation oder Palliation
  • Während der Ausbildung werden die Schüler/innen von Praxisanleiter/innen angeleitet und betreut. Durch Lehrkräfte der Schule erfolgen zudem Praxisbesuche.

Wenn die/der Auszubildende als Stammbetrieb eine Einrichtung der Altenhilfe gewählt hat, entscheidet sie/er vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres, ob sie/er die generalisierte Ausbildung fortsetzt oder sich im Bereich der Altenpflege spezialisiert. Wenn sie/er sich spezialisiert, erwirbt sie/er die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“.

Die Berufsbezeichnung „Altenpfleger-/in“ ist im Gegensatz zu „Pflegefachfrau/-mann“ nicht EU-weit anerkannt.

Prüfung und Abschlusszeugnis

  • Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsabschnitte mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.
  • Mit erfolgreicher Abschlussprüfung wird die Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ bei Spezialisierung Altenpflegerin/Altenpfleger verliehen

Dokumente