Fachschule für Sozialwesen
Fachrichtung
Sozialpädagogik
Zielsetzung
Der Bildungsgang für Sozialpädagogik vermittelt die Befähigung als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätte, Kinderheim), anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz
Zulassungsvoraussetzungen
1) ein qualifizierter Sekundarabschluss
und
a. der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung
oder
b. der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
oder
c. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit
oder
d. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
2) die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. Auf die Tätigkeit nach Nr. 1) Buchstabe c), d) und Nr. 2 werden im Umfang der geleisteten Monate angerechnet:
• die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstgesetz vom 16. Mai 2008 in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
• die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
• eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.
Anmeldeschluss ist der 01. März eines jeden Jahres.
- Die Aufnahme erfolgt über ein Vergabeverfahren nach dem Notendurchschnitt.
- Die schriftliche Benachrichtigung der Bewerber mit der Entscheidung über die Aufnahme erfolgt ab März.
Ausbildungsverlauf
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitunterricht drei Schuljahre. Sie gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Schuljahren in der Fachschule (schulischer Ausbildungsabschnitt) und eine anschließende überwiegend fachpraktische Ausbildung von 12 Monaten in einer geeigneten Ausbildungsstätte (Berufspraktikum).
Schulische Ausbildung
Der Unterricht erfolgt an der Fachschule Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik der Berufsbildenden Schule Donnersbergkreis in Eisenberg.
Die Ausbildung ist in Modulen organisiert (siehe Stundentafel). Die Module stellen in sich abgeschlossene Unterrichtseinheiten dar, deren Dauer und zeitliche Abfolge sehr unterschiedlich sein kann.
Während des schulischen Teils der Ausbildung müssen insgesamt 12 Wochen Praktika in verschiedenen sozialpädagogischen Aufgabenfeldern abgeleistet werden, die von den Einrichtungen bewertet werden. In jedem Schuljahr findet ein Zwischenpraktikum statt, beide Praktika müssen mit mindestens der Note ausreichend bestanden sein.
Praktikum I: Kindertagesstätte
Praktikum II: wahlweise – Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung oder Einrichtungen der Behindertenhilfe
Abschluss des schulischen Ausbildungsabschnittes
Die schulische Ausbildung gilt als beendet, wenn wie vorher dargestellt die Lernmodule und die vorgeschriebenen Praktika mit mindestens der Note ausreichend bewertet wurden.
Die Noten der einzelnen Lernmodule werden in einem Zeugnis ausgewiesen, in dem gleichzeitig die Zulassung zum Berufspraktikum ausgesprochen wird.
Berufspraktikum
Das Berufspraktikum dient der Anwendung, Erweiterung und Vertiefung der im fachtheoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse und dauert 12 Monate.
Es ist in einer geeigneten Ausbildungsstätte im Umkreis von 50 km zur Schule abzuleisten.
Während des Berufspraktikums arbeiten die Schülerinnen und Schüler nach einem kompetenzorientierten Ausbildungsplan und erstellen und dokumentieren eine Projektarbeit, in der sie berufliche Handlungskompetenz beweisen sollen.
Mindestens einmal im Monat findet an der Fachschule eine Arbeitsgemeinschaft statt.
Das Berufspraktikum dauert insgesamt 12 Monate und endet mit der Präsentation der Projektarbeit und einem Kolloquium.
Wird die fachliche Leistung von der Ausbildungsstätte nicht mit mindestens der Note ausreichend bewertet, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um mindestens ein halbes Jahr.
Wird die Projektarbeit und das Kolloquium nicht mit mindestens ausreichend bewertet, so kann sie einmal wiederholt werden.
Abschlusszeugnis
Wenn das Abschlussprojekt und das Berufspraktikum erfolgreich abgeschlossen wurden, ist die Gesamtqualifikation erreicht.
Das Abschlusszeugnis enthält alle Einzelnoten der Module sowie die Endnote für die fachliche Leistung und das Thema der Projektarbeit.
Mit erfolgreichem Absolvieren der Abschlussprüfung ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
„staatlich anerkannte Erzieherin“
„ staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
Bewerbungsunterlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- ein Lichtbild neueren Datums (bitte rechts oben auf den Lebenslauf kleben)
- beglaubigte Kopien der Abschluss- / Prüfungszeugnisse
- ggf. Nachweise über Berufsausbildung bzw. berufliche Tätigkeiten
- ggf. Nachweise über Praktikumszeiten, die anerkannt werden sollen
- ein adressierter und ausreichend frankierter DIN A 4 Briefumschlag für Benachrichtigungen
- bei Bewerbern mit ausländischer Staatsbürgerschaft ein Nachweis über das Aufenthaltsrecht
- bei Bewerbern mit ausländischen Zeugnissen die Anerkennung des jeweiligen Abschlusses durch die ADD Trier
Standort
Die Vollzeitausbildung wird nur an dem Schulstandort Eisenberg angeboten.
Neue Stundentafel für die Vollzeitausbildung ab Schuljahr 2024/25
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | Std. | |
FÜ 1 | In beruflichen Situationen professionell kommunizieren | 80 |
FÜ 2 | In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren | 80 |
FÜ 3 | Gesellschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln berücksichtigen | 120 |
FÜ 4 | Naturwissenschaftliche, mathematische und technische Grundlagen im beruflichen Handeln berücksichtigen | 80 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | ||
SP 1 | Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln | 160 |
SP 2 | Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten | 240 |
SP 3 | Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern | 240 |
SP 4 | Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten | 680 |
SP 5 | Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen | 120 |
SP 6 | Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren | 80 |
SP 7 a | Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (Evangelische Religion/Religionspädagogik | (120) |
SP 7 b | Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (Katholische Religion/Religionspädagogik) | (120) |
SP 7 c | Prozesse ethisch-philosophischer Bildung und Erziehung gestalten | (120) |
SP 8 | Fachpraktische Kompetenzen im Berufspraktikum erweitern (inklusive Abschlussprojekt) | 160 |
Wahlpflichtmodule | ||
SP 9 | Vertiefung in einem Bildungsbereich/Querschnittsthema | 240 |
Vertiefung in einem Arbeitsfeld/in Bezug auf eine Zielgruppe |
Dokumente
Nähere Informationen und Formblätter können Sie hier downloaden:
Dokumente für das Berufspraktikum
Dokumente Ausbildungsvertrag
Materialien Berufspraktikum
Beurteilung Berufspraktikum
Zeugnisausgabe