Fachschule für Sozialwesen
Fachrichtung
Sozialpädagogik

Zielsetzung
Der Bildungsgang für Sozialpädagogik vermittelt die Befähigung als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätte, Kinderheim), anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz
Zulassungsvoraussetzungen
1) ein qualifizierter Sekundarabschluss und
a. der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung
oder
b. der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
oder
c. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit
oder
d. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
2) die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. Auf die Tätigkeit nach Nr. 1) Buchstabe c), d) und Nr. 2 werden im Umfang der geleisteten Monate angerechnet:
• die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstgesetz vom 16. Mai 2008 in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
• die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
• eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.
Zusätzlich:
Nachweis über ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung (Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden)
und
Kooperationsvereinbarung (siehe Datei Homepage)
zwischen Bewerber, Arbeitgeber und Fachschule
und
ein Ausbildungskonzept der Einrichtung.
Anmeldeschluss ist der 01. März eines jeden Jahres.
- Die Aufnahme erfolgt über ein Vergabeverfahren nach dem Notendurchschnitt.
- Die schriftliche Benachrichtigung der Bewerber mit der Entscheidung über die Aufnahme erfolgt ab März.
Dauer
Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung dauert insgesamt drei Jahre:
3 Tage die Woche (19,5 Std.) arbeiten die Teilnehmer hauptberuflich in ihrer sozialpädagogischen Einrichtung, zwei Tage die Woche (16 Std.) findet Unterricht in der Fachschule statt.
Ausbildungsverlauf
Schulischer Teil
• Der Unterricht erfolgt an zwei Wochentagen
• Der Unterricht ist in Modulen organisiert (siehe Stundentafel). Die Module stellen in sich abgeschlossene Unterrichtseinheiten dar, deren Dauer und zeitliche Abfolge sehr unterschiedlich sein kann.
• Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung in einem der oben aufgeführten Module statt.
Beruflicher Teil
• Die Teilnehmer sind hauptberuflich mit mindestens 19,5 Wochenstunden in einer einschlägigen sozialpädagogischen Einrichtung angestellt. Die Einrichtung muss sich im Umkreis von 50 Km zur Fachschule befinden. Es findet eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie statt.
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung gilt als beendet, wenn,
• die Abschlussprüfung bestanden ist: aus drei möglichen Modulen werden zwei Module zur Abschlussprüfung ausgewählt
- die zwei Zwischenpraktika von insgesamt 120 Stunden erfolgreich bestanden wurden
• das Berufspraktikum und das Lernmodul 9 mit mindestens der Note ausreichend bestanden wurden
Berufspraktikum
• Es dient der Anwendung, Erweiterung und Vertiefung der im fachtheoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse.
• Das integrierte Berufspraktikum beginnt im zweiten Ausbildungsjahr und dauert insgesamt 24 Monate.
• Im dritten Ausbildungsjahr findet mindestens einmal im Monat an der Fachschule eine Arbeitsgemeinschaft statt (zusätzlicher Schultag).
• Während des Berufspraktikums erstellen und dokumentieren die Teilnehmer eine Projektarbeit, in der sie berufliche Handlungskompetenz beweisen sollen.
• Wird die fachliche Leistung von der Ausbildungsstätte nicht mit mindestens der Note ausreichend bewertet, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um mindestens ein halbes Jahr.
• Die Prüfung besteht aus der Dokumentation und Präsentation der Projektarbeit sowie einem Kolloquium.; wird diese Prüfung nicht mit mindestens ausreichend bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden.
Abschlusszeugnis
• Das Abschlusszeugnis enthält alle Einzelnoten der Module sowie die Endnote für die fachliche Leistung im Berufspraktikum.
• Mit erfolgreichem Absolvieren der Abschlussprüfung ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
„ staatlich anerkannte Erzieherin“
„ staatlich anerkannter Erzieher“
zu führen.
Bewerbungsunterlagen
• tabellarischer Lebenslauf
• ein Lichtbild neueren Datums (bitte rechts oben auf den Lebenslauf kleben)
• beglaubigte Kopien der Abschluss‑/Prüfungs-zeugnisse
• ggf. Nachweise über Berufsausbildung bzw. berufliche Tätigkeiten
• ggf. Nachweise über Praktikumszeiten, die anerkannt werden sollen
• ein adressierter und ausreichend frankierter DIN A 4 Briefumschlag für Benachrichtigungen
• bei Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern ein Nachweis über das Aufenthaltsrecht
• bei Bewerbern mit ausländischen Zeugnissen die Anerkennung des jeweiligen Abschlusses durch die ADD Trier
• Nachweis über eine hauptberufliche Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 19,5 Stunden in einer einschlägigen sozialpädagogischen Einrichtung im Umkreis von 50 km zur Fachschule.
• Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Fachschule, Arbeitgeber und Bewerber.
- Vorlage eines Ausbildungskonzeptes der Einrichtung
Standort
Der Unterricht wird an den Schulstandorten Alsenz und Eisenberg angeboten.
Neue Stundentafel für die berufsbegleitende Ausbildung ab Schuljahr 2024/25
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | Std. | |
FÜ 1 | In beruflichen Situationen professionell kommunizieren | 80 |
FÜ 2 | In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren | 80 |
FÜ 3 | Gesellschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln berücksichtigen | 120 |
FÜ 4 | Naturwissenschaftliche, mathematische und technische Grundlagen im beruflichen Handeln berücksichtigen | 80 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | ||
SP 1 | Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln | 160 |
SP 2 | Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten | 240 |
SP 3 | Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern | 240 |
SP 4 | Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten | 680 |
SP 5 | Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen | 120 |
SP 6 | Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren | 80 |
SP 7 a | Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (Evangelische Religion/Religionspädagogik | (120) |
SP 7 b | Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (Katholische Religion/Religionspädagogik) | (120) |
SP 7 c | Prozesse ethisch-philosophischer Bildung und Erziehung gestalten | (120) |
SP 8 | Fachpraktische Kompetenzen im Berufspraktikum erweitern (inklusive Abschlussprojekt) | 160 |
Wahlpflichtmodule | ||
SP 9 | Vertiefung in einem Bildungsbereich/Querschnittsthema | 240 |
Vertiefung in einem Arbeitsfeld/in Bezug auf eine Zielgruppe |


Dokumente
Dokumente für das Berufspraktikum
Dokumente Ausbildungsvertrag
Materialien Berufspraktikum
Beurteilung Berufspraktikum