Fachschule für Sozialwesen

Fachrichtung

Sozialpädagogik

Zielsetzung

Der Bildungsgang für Sozialpädagogik vermittelt die Befähigung als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätte, Kinder­heim), anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz

Zulassungsvoraussetzungen

1) ein qualifizierter Sekundarabschluss und

a. der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbil­dungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundes­recht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung

oder

b. der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis

oder

c. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit

oder

d. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem min­derjährigen Kind

oder

2) die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. Auf die Tätigkeit nach Nr. 1) Buchstabe c), d) und Nr. 2 werden im Umfang der geleisteten Monate angerechnet:

• die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienst­gesetz vom 16. Mai 2008 in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nach­folgende Berufsausbildung vorzubereiten,

• die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienst­gesetz vom 28. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,

• eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

Zusätzlich:

Nachweis über ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis in einer geeigneten sozial­pädagogischen Einrichtung (Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden)

und

Kooperationsvereinbarung (siehe Datei Homepage)

zwischen Bewerber, Arbeitgeber und Fachschule

und

ein Ausbildungskonzept der Einrichtung.

Anmeldeschluss ist der 01. März eines jeden Jahres.

  • Die Aufnahme erfolgt über ein Vergabeverfahren nach dem Notendurchschnitt.
  • Die schriftliche Benachrichtigung der Bewerber mit der Entscheidung über die Auf­nahme erfolgt ab März.

Dauer

Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung dauert insgesamt drei Jahre:

3 Tage die Woche (19,5 Std.) arbeiten die Teilnehmer hauptberuflich in ihrer sozialpäda­gogischen Einrichtung, zwei Tage die Woche (16 Std.) findet Unterricht in der Fachschule statt.

Ausbildungsverlauf

Schulischer Teil

• Der Unterricht erfolgt an zwei Wochentagen in Alsenz

• Der Unterricht ist in Modulen organisiert (siehe Stundentafel). Die Module stellen in sich abgeschlossene Unterrichtseinheiten dar, deren Dauer und zeitliche Abfolge sehr unter­schiedlich sein kann.

• Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung in einem der oben aufgeführten Module statt.

Beruflicher Teil

• Die Teilnehmer sind hauptberuflich mit mindestens 19,5 Wochenstunden in einer ein­schlägigen sozialpädagogischen Einrichtung angestellt. Die Einrichtung muss sich im Um­kreis von 50 Km zur Fachschule befinden. Es findet eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie statt.

Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung gilt als beendet, wenn,

• die Abschlussprüfung bestanden ist: aus drei möglichen Modulen werden zwei Module zur Abschlussprüfung ausgewählt

  • die zwei Zwischenpraktika von insgesamt 120 Stunden erfolgreich bestanden wurden

• das Berufspraktikum und das Lernmodul 9 mit mindestens der Note ausreichend be­standen wurden

Berufspraktikum

• Es dient der Anwendung, Erweiterung und Vertiefung der im fachtheoretischen Unter­richt erworbenen Kenntnisse.

• Das integrierte Berufspraktikum beginnt im zweiten Ausbildungsjahr und dauert insge­samt 24 Monate.

• Im dritten Ausbildungsjahr findet mindestens einmal im Monat an der Fachschule eine Arbeitsgemeinschaft statt (zusätzlicher Schultag).

• Während des Berufspraktikums erstellen und dokumentieren die Teilnehmer eine Pro­jektarbeit, in der sie berufliche Handlungskompetenz beweisen sollen.

• Wird die fachliche Leistung von der Ausbildungsstätte nicht mit mindestens der Note ausreichend bewertet, so besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um min­destens ein halbes Jahr.

• Die Prüfung besteht aus der Dokumentation und Präsentation der Projektarbeit sowie einem Kolloquium.; wird diese Prüfung nicht mit mindestens ausreichend bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden.

Abschlusszeugnis

• Das Abschlusszeugnis enthält alle Einzelnoten der Module sowie die Endnote für die fachliche Leistung im Berufspraktikum.

• Mit erfolgreichem Absolvieren der Abschlussprüfung ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung

„ staatlich anerkannte Erzieherin“

„ staatlich anerkannter Erzieher“

zu führen.

Bewerbungsunterlagen

• tabellarischer Lebenslauf

• ein Lichtbild neueren Datums (bitte rechts oben auf den Lebenslauf kleben)

• beglaubigte Kopien der Abschluss‑/Prüfungs-zeugnisse

• ggf. Nachweise über Berufsausbildung bzw. berufliche Tätigkeiten

• ggf. Nachweise über Praktikumszeiten, die anerkannt werden sollen

• ein adressierter und ausreichend frankierter DIN A 4 Briefumschlag für Benachrichtigun­gen

• bei Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern ein Nachweis über das Aufenthaltsrecht

• bei Bewerbern mit ausländischen Zeugnissen die Anerkennung des jeweiligen Ab­schlusses durch die ADD Trier

• Nachweis über eine hauptberufliche Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 19,5 Stunden in einer einschlägigen sozialpädagogischen Einrichtung im Umkreis von 50 km zur Fachschule.

• Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Fachschule, Arbeitgeber und Bewerber.

  • Vorlage eines Ausbildungskonzeptes der Einrichtung

Standort

Der Unterricht wird an den Schulstandorten Alsenz und Eisenberg angeboten.

Neue Stundentafel für die berufsbegleitende Ausbildung ab Schuljahr 2024/25

 Fachrichtungsübergreifender LernbereichStd.
FÜ 1In beruflichen Situationen professionell kommunizieren80
FÜ 2In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren80
FÜ 3Gesellschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Han­deln berücksichtigen120
FÜ 4Naturwissenschaftliche, mathematische und technische Grundlagen im berufli­chen Handeln berücksichtigen80
 Fachrichtungsbezogener Lernbereich 
SP 1Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln160
SP 2Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten240
SP 3Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern240
SP 4Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell ge­stalten680
SP 5Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen ge­stalten sowie Übergänge unterstützen120
SP 6Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren80
SP 7 aProzesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (Evangelische Religion/Religionspädagogik(120)
SP 7 bProzesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (Katholische Religion/Religionspädagogik)(120)
SP 7 cProzesse ethisch-philosophischer Bildung und Erziehung gestalten(120)
SP 8Fachpraktische Kompetenzen im Berufspraktikum erweitern (inklusive Abschlussprojekt)160
 Wahlpflichtmodule 
SP 9Vertiefung in einem Bildungsbereich/Querschnittsthema240
 Vertiefung in einem Arbeitsfeld/in Bezug auf eine Zielgruppe 

Dokumente

Dokumente für das Berufspraktikum

Dokumente Ausbildungsvertrag

Materialien Berufspraktikum


Beurteilung Berufspraktikum