Fachschule für Sozialwesen
Fachrichtung
Sozialpädagogik

Zielsetzung
Der Bildungsgang für Sozialpädagogik vermittelt die Befähigung
als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätte, Kinderheim), anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum
Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz
Zulassungsvoraussetzungen
1) ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a. der Abschluss einer mindestens zweijährigen
Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder
der Handwerksordnung oder nach Landes- oder
sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig
anerkannte Ausbildung oder
b. der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des
mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem
Beamtenverhältnis oder
c. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige
Tätigkeit oder
d. das mindestens dreijährige Führen eines
Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen
Kind oder
2) die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens
viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Auf die Tätigkeit nach Nr. 1) Buchstabe c), d) und Nr. 2
werden im Umfang der geleisteten Monate angerechnet:
• die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß
dem Jugendfreiwilligendienstgesetz vom 16. Mai 2008
in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf
die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
• die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß
dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011
in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf
die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
• eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.
Zusätzlich:
Nachweis über ein
hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung (Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden)
und
Kooperationsvertrag
zwischen Bewerber, Arbeitgeber und Fachschule
Anmeldeschluss ist der 01. März eines jeden Jahres.
- Die Aufnahme erfolgt über ein Vergabeverfahren nach dem Notendurchschnitt.
- Die schriftliche Benachrichtigung der Bewerber mit der Entscheidung über die Aufnahme erfolgt ab März.
Dauer
Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung dauert insgesamt drei
Jahre: 3 Tage die Woche (19,5 Std.) arbeiten die Teilnehmer
hauptberuflich in ihrer sozialpädagogischen Einrichtung, zwei Tage
die Woche (16 Std.) findet Unterricht in der Fachschule statt.
Ausbildungsverlauf
Schulischer Teil
• Der Unterricht erfolgt an zwei Wochentagen in Alsenz.
• Der Unterricht ist in Modulen organisiert (siehe Stundentafel). Die
Module stellen in sich abgeschlossene Unterrichtseinheiten dar,
deren Dauer und zeitliche Abfolge sehr unterschiedlich sein kann.
Jedes Modul wird mit einer abschließenden Leistungsfeststellung
abgeschlossen und zertifiziert.
• Das Eingangslernmodul LM1 wird zu Beginn des schulischen
Ausbildungsabschnitts durchgeführt und wird nicht benotet. Die
fünf Lernmodule LM 5, LM 7, LM 10, LM 11, LM 12 stehen als
Prüfungslernmodule zur Auswahl und müssen mit der Note
ausreichend bestanden werden. Von den übrigen Lernmodulen
darf höchstens ein Modul eine Note unter ausreichend erhalten
haben.
• Am Ende des ersten Ausbildungsjahres findet eine Teilprüfung
statt. Nur wenn diese Prüfung bestanden wurde, erfolgt der
Übergang in das integrierte Berufspraktikum (Zulassungsvoraussetzung zum Berufspraktikum).
• Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung in einem der oben aufgeführten Module statt.
Beruflicher Teil
• Die Teilnehmer sind hauptberuflich mit mindestens 19,5
Wochenstunden in einer einschlägigen sozialpädagogischen
Einrichtung angestellt. Die Einrichtung muss sich im Umkreis von
50 Km zur Fachschule befinden. Es findet eine enge Verzahnung
von Praxis und Theorie statt.
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung gilt als beendet, wenn,
• die Lernmodule 5, 7, 10, 11, 12 mit mindestens der Note
ausreichend bewertet wurden.
• alle anderen Module mit mindestens der Note ausreichend
bestanden wurden, wobei ein Modul davon mangelhaft sein darf.
• Das Berufspraktikum und das Lernmodul 13 mit mindestens der
Note ausreichend bestanden wurden
Wird ein Lernmodul nicht bestanden, so kann auf Antrag eine
Wiederholung stattfinden. Ein Anspruch auf eine weitere
Wiederholung besteht nicht.
Berufspraktikum
• Es dient der Anwendung, Erweiterung und Vertiefung der im
fachtheoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse.
• Das integrierte Berufspraktikum beginnt im zweiten
Ausbildungsjahr und dauert insgesamt 24 Monate.
• Im dritten Ausbildungsjahr findet einmal im Monat an der
Fachschule eine Arbeitsgemeinschaft statt (zusätzlicher
Schultag).
• Während des Berufspraktikums erstellen und dokumentieren die
Teilnehmer eine Projektarbeit, in der sie berufliche Handlungskompetenz beweisen sollen.
• Wird die fachliche Leistung von der Ausbildungsstätte nicht mit
mindestens der Note ausreichend bewertet, so besteht die
Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um mindestens ein
halbes Jahr.
• Die Prüfung besteht aus der Dokumentation und Präsentation der
Projektarbeit sowie einem Kolloquium.; wird diese Prüfung nicht
mit mindestens ausreichend bestanden, so kann sie einmal
wiederholt werden.
Abschlusszeugnis
• Das Abschlusszeugnis enthält alle Einzelnoten der Module sowie
die Endnote für die fachliche Leistung im Berufspraktikum.
• Mit erfolgreichem Absolvieren der Abschlussprüfung ist die
Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
„ staatlich anerkannte Erzieherin“
„ staatlich anerkannter Erzieher“
zu führen.
Bewerbungsunterlagen
• tabellarischer Lebenslauf
• ein Lichtbild neueren Datums (bitte rechts oben auf den
Lebenslauf kleben)
• beglaubigte Kopien der Abschluss‑/Prüfungs-zeugnisse
• ggf. Nachweise über Berufsausbildung bzw. berufliche
Tätigkeiten
• ggf. Nachweise über Praktikumszeiten, die anerkannt
werden sollen
• ein adressierter und ausreichend frankierter DIN A 4
Briefumschlag für Benachrichtigungen
• bei Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern ein Nachweis über
das Aufenthaltsrecht
• bei Bewerbern mit ausländischen Zeugnissen die
Anerkennung des jeweiligen Abschlusses durch die ADD
Trier
• Nachweis über eine hauptberufliche Tätigkeit mit einem
Umfang von mindestens 19,5 Stunden in einer
einschlägigen sozialpädagogischen Einrichtung im
Umkreis von 50 km zur Fachschule.
• Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen
Fachschule, Arbeitgeber und Bewerber.
Standort
Der Unterricht wird an den Schulstandorten Alsenz und Eisenberg angeboten.
Dokumente
Dokumente für das Berufspraktikum
Dokumente Ausbildungsvertrag
Materialien Berufspraktikum
Beurteilung Berufspraktikum