Fachschule für Sozialwesen

Fachrichtung

Heilerziehungspflege

Zielsetzung

  • Der Bildungsgang für Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger an der Fachschule für Sozialwesen befähigt so­zialpädagogische Fachkräfte für die Behindertenhilfe. Bei der Ausbildung wirkt die Fachschule für Sozialwesen mit Einrichtungen der Behindertenhilfe als Träger der fach­praktischen Ausbildung zusammen.
  • Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger sind Bezugs­personen behinderter Menschen in Ergänzung oder, wenn notwendig, in Vertretung der Eltern. Sie tragen die unmittelbare pädagogisch-pflegerische Verantwortung für eine Gruppe behinderter Menschen aller Altersgruppen und Behinderungsgrade und für deren ganzheitliche Pflege, Erziehung und Förderung.
  • Ihre Tätigkeiten erstrecken sich auf alle Aufgaben, die aus der besonderen Lebenslage der Behinderten erwachsen. Dabei ist die Arbeit der Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger durch das Bewusstsein geprägt, dass der behin­derte Mensch sowohl auf Schutz und Pflege als auch auf Entfaltung seines Wesens und seiner Fähigkeiten durch dafür besonders ausgebildete Fachkräfte angewiesen ist.
  • Die Ausbildung befähigt die Schüler/innen eigenverantwortlich Menschen, deren personelle und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert ist, zu begleiten, zu betreuen, zu pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern.

Zulassungsvoraussetzungen

Um den Beruf erlernen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit oder
  • qualifizierter Sekundarabschluss I (= Mittlere Reife) und
    • der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung (z.B. Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz) oder
    • der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
    • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
    • das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen.
  • eine Bestätigung über einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe.

Anmeldeschluss ist der 1. März eines jeden Jahres.

Die Aufnahme erfolgt über ein Vergabeverfahren nach dem Notendurchschnitt.

Die schriftliche Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber mit der Entscheidung über die Aufnahme erfolgt ab März. 

Dauer

Die Ausbildung dauert drei Schuljahre.

Ausbildungsverlauf

Schulische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Teilzeitform durch Unterricht an der Fachschule für Sozialwesen der Berufsbildenden Schule Donnersbergkreis am Schulort Eisenberg.

Die Ausbildung ist in Lernmodulen organisiert und umfasst 1920 Stunden.

Sie orientiert sich an den konkreten Aufgaben und Hand­lungsabläufen im Bereich der Heilerziehungspflege.

Praktische Ausbildung

Für die fachpraktische Ausbildung schließt der Bewerber /die Bewerberin mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe einen Ausbildungsvertrag ab.

Die Wahl der Ausbildungsstätte obliegt dem Bewerber /der Bewerberin; sie bedarf einschließlich des Ab­schlusses des Ausbildungsvertrags der Zustimmung der Schule.

Die Ausbildung umfasst auch 240 Stunden Praktika, z.B. in

  • Beratungsstellen zur Früherkennung von Behinderungen,
  • Tagesstätten für Behinderte,
  • psychiatrische Einrichtungen,
  • integrative Kindertagesstätten,
  • betreuten Wohngemeinschaften,
  • Berufsbildungswerken,
  • Werkstätten für Behinderte,
  • Alten- und Altenpflegeheime oder
  • Rehabilitationseinrichtungen.

Während der Ausbildung werden die Schüler/innen von Praxisanleiter/innen angeleitet und betreut. Durch Lehr­kräfte der Schule erfolgen zudem Praxisbesuche.

Ausbildungsinhalte

Die Inhalte für den Unterricht ergeben sich aus der Stundentafel. Die Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungspflege erfolgt in verschiedenen Lernmodulen, z.B.:

  • Berufliche Identität entwickeln und professionell Teilhabe planen, umsetzen und reflektieren,
  • Menschen mit ihrer Beeinträchtigung wahrnehmen, verstehen, begleiten und fördern,
  • Menschen mit Beeinträchtigung pflegerisch und medizinisch im Alltag begleiten,
  • Professionelles Handeln rechtlich begründen und Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigungen mitgestalten,
  • Prozesse der Wahrnehmung anregen und Möglichkeiten des Selbstausdrucks eröffnen,
  • Anthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen,
  • Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache.

Standort

Die Fachschule Sozialwesen mit der Fachrichtung Heilerziehungspflege ist am Standort Eisenberg angesiedelt.

ERASMUS+ Mobilitätsprogramm

Auslandspraktikum Heilerziehungspflege

Unter diesem Link finden Sie Erfahrungsberichte von Schülern zu den Auslandspraktika im Bereich der Heilerziehungspflege.

Dokumente

Nähere Informationen und Formblätter können Sie hier downloaden: